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Die Generalversammlung am Mittwoch, 20. Mai 2026 besuchten 45 Personen, davon waren 36 stimmberechtigt. Es freut uns, dass auch Mieterinnen und Mieter aus den Liegenschaften an der Zürichstrasse den Weg in die Versammlung gefunden haben.
Alle Traktanden wurden gutgeheissen, insbesondere der Jahresbericht des Präsidenten, die Finanzberichte und ein neues Vergütungsreglement.
Das Protokoll wird wie immer zur nächsten GV versendet werden.
Besten Dank
Der Vorstand
gültig seit 02.09.2025, unverändert ab 02.06.2026
Der für die Berechnung relevante Referenzzinssatz bleibt wie erwartet bei 1,25 Prozent, wie das zuständige Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) mitteilte.
Damit bleiben die Mieten unverändet.
… darum haben wir Sie per Umfrage danach gefragt. Fast ein Drittel der versendeten Formulare sind ausgefüllt zurück gekommen - das freut uns ungemein und wir bedanken uns herzlich!
Wir befassen uns nun mit der Auswertung, die nach den Sommerferien etwa im September vorliegen wird.
Wir sind gespannt auf die Resultate.
Die Generalversammlung ist das oberste Gremium einer Genossenschaft, hier werden die Weichen effektiv gestellt. Verpassen Sie diesen Termin nicht!
Mittwoch, 20. Mai 2026 um 19.30 Uhr
Kirchgemeindehaus Kreuzbühl, 8124 Maur
Sie können sich anmelden, müssen aber nicht. Dieses Jahr geht das auch online -
www.woma-maur.ch/GV2026.php
Wenn Sie eine Kinderbetreuung wünschen - auch das bieten wir dieses Jahr an für Kinder ab 3 Jahren.
Es gibt also keine Gründe mehr, um der Versammlung fernzubleiben!
Wir freuen uns auf Sie!
Der Vorstand
Am 14. Juni 2026 stimmen die Zürcherinnen und Zürcher über drei Initiativen zur Wohnsituation ab.
Die Orientierung fällt nicht leicht, da diese Begehren sehr ähnliche Namen haben. Hier eine offizielle Übersicht:
Wohneigentum wieder ermöglichen «Wohneigentums-Initiative»
Sie verlangt mittels Anpassung des kantonalen Wohnbauförderungsgesetzes, dass gleich viel selbstgenutztes Wohneigentum wie Mietwohnraum entsteht, wenn der Kanton oder Gemeinden Wohnraum selbst erstellen bzw. erwerben oder wenn er bzw. sie dessen Erstellung oder Erwerb durch Dritte fördern.
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Für mehr günstige und gemeinnützige Wohnungen «Wohnungsinitiative»
Sie verlangt mit neuen Verfassungsbestimmungen, dass Kanton und Gemeinden für ein aus¬reichendes und bedarfsgerechtes Wohnraumangebot sorgen, indem sie den gemeinnützigen sowie den günstigen Wohnungsbau fördern. Dabei sollen nach¬haltige und treibhausgasneutrale Bauweisen gefördert werden.
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Gegenvorschlag...
Bezahlbare Wohnungen schützen. Leerkündigungen stoppen «Wohnschutz-Initiative»
Sie verfolgt das Ziel, Mietpreissteigerungen staatlich zu begrenzen. Gemeinden sollen die Möglichkeit erhalten, eine Bewilligungspflicht für Abbrüche, Umbauten, Renovationen und Zweckänderungen einzuführen. Die Bewilligung kann mit Auflagen zur Begrenzung der Mietzinse verbunden werden.
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Gegenvorschlag...
Räume, Verantwortung, Gemeinschaft: Geteilt wird in Wohnbaugenossenschaften vieles. Dabei geht es um Grundwerte – und um pragmatisch-kreative Umsetzungen, wie drei Beispiele zeigen.
Artikel aus "Wohnen" von Liza Papazoglou, April 2026
Gotten und Göttis kümmern sich normalerweise um ihre Patenkinder. In der Siedlung Vogelsang der Gemeinnützigen Wohnbaugenossenschaft Winterthur (GWG) hüten sie ¬je¬doch Akkuschrauber, Nähmaschinen oder Schneeschuhe bei sich zu Hause – alles Dinge, die Mitbewohnende ausleihen können. Wer etwas braucht, schaut in der GWG-App nach, ob der gewünschte Gegenstand verfügbar ist, und kann ihn gleich online buchen. Danach macht man miteinander Termine für das Abholen und Zurückbringen aus.
Link zum ganzen Artikel: Wohnen, April 2026
Genossenschaftliche Verankerung zu Ihrem Vorteil
Unser Leitspruch hat soeben durch den Ankauf der beiden Liegenschaften an der Zürichstrasse 113 und 115 einen Wachstumsschub erfahren. Mit 12 Wohneinheiten mehr (jetzt 76) erhält die WOMA beträchtlichen Zuwachs – nicht einfach durch Wohnungen, sondern vor allem durch die Menschen, welche sie bewohnen.
Unsere Gemeinschaft freut sich, diese Menschen möglichst schon an der kommenden Generalversammlung im Mai zu begrüssen.
Bitte im Terminkalender vermerken:
Mittwoch, 20. Mai 2026 um 19.30 Uhr
Wohnbaugenossenschaften wie die WOMA bieten ihren Mitgliedern wirtschaftliche Vorteile durch moderate Mieten.
Genossenschafterinnen und Genossenschafter sind allerdings Teil einer Gemeinschaft, in die sie sich unterschiedlich stark einbringen können. Möglichkeiten dazu gibt es zahlreiche: nachbarschaftliche Hilfestellungen bezüglich Kindern oder älteren Personen, Mitwirkung im Unterhalt des Wohnhauses als guter Geist (gäbe es diese weibliche Form, würde auch eine "gute Geistin" gehen) oder in der Organisation von Hausevents - um nur einige zu nennen.
Die minimalste Form des Mitmachens ist die Teilnahme an der jährlichen Generalversammlung. An dieser Sitzung bedeutet mitmachen auch mitbestimmen und mitentscheiden in bester demokratischer Manier.
Es lassen sich viele Gründe finden, um der WOMA-GV im Mai fernzubleiben. Einen davon lassen wir dieses Jahr nicht gelten: die Kinder. Wir bieten (als Versuch) während der Sitzung eine Kinderbetreuung ab drei Jahren an, so dass sich Eltern gelassen auf die Traktanden konzentrieren können.
Und wie immer: nach Ende der Veranstaltung winkt ein Apéro riche und Plaudern unter Gleichgesinnten.
Die intensivste Form der Beteiligung an einer Wohngemeinschaft ist wohl in der Selbstverwaltung zu finden. Bekannte selbstverwaltete Liegenschaften sind zum Beispiel die Giesserei in Winterthur oder die Kalkbreite und das Zollhaus in Zürich. Hier ein Artikel dazu aus der Zeitschrift "Wohnen" 2026/01:
Bei der Gesewo in Winterthur entscheiden die Hausgemeinschaften seit zwei Jahren weitgehend selbst, wie viel Verantwortung sie übernehmen. Projektleiterin Marianne Huber sagt, warum das dreistufige Selbstverwaltungsmodell mehr Klarheit in die Genossenschafts-strukturen und den Alltag der Bewohner:innen gebracht hat.
Interview: Patrizia Legnini, Link zum Artikel hier klicken
Bereits im Newsletter August 2025 haben wir über die hängigen Initiativen zum Mietrecht berichtet.
Die kantonale "Wohnungsinitiative" oder auch "Vorkaufsinitiative" wurde bereits am 30. November 2025 abgelehnt, stattdessen nahmen die Stimmberechtigten den Gegenvorschlag an, der eine Verdoppelung der kantonalen Wohnbauförderung auf 360 Millionen Franken vorsieht. Durch zinslose Darlehen für gemeinnützige Bauträger (Genossenschaften) und kommunale Beteiligung soll ein Investitionsvolumen von 720 Millionen Franken für preisgünstigen Wohnraum entstehen. Zum Beitrag SRF, 30.11.2025...
Hingegen steht der Termin für die Abstimmung über die eidgenössische Volksinitiative «Ja zum Schutz vor missbräuchlichen Mieten (Mietpreis-Initiative)» noch nicht fest. Die Inititative wurde Mitte Mai 2025 lanciert, die Unterschriftensammlung begann offiziell am 3. Juni 2025 und läuft noch. Sie fordert die Verankerung der Kostenmiete in der Verfassung. Zum Kommentar des Portals "Politbeobachter"...